Wie reiche ich Mahlzeitenbelege ein?

Im folgenden Artikel erfahren Sie als Mitarbeiter, wie Sie Ihre Mahlzeitenbelege digital einreichen und den zugewiesenen Mahlzeitenzuschuss von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Ermöglicht Ihnen der Arbeitgeber, Mahlzeitenbelege zum Erwerb der Mahlzeitenzuschüsse einzureichen, werden Sie darüber mit folgender E-Mail benachrichtigt.

2. Mahlzeitenbelege einreichen

Hinweis: Bitte beachten Sie beim Upload über das direkte Abfotografieren, dass Sie den Kamerazugriff in Ihrem Browser erlauben. Dies verwalten Sie in den jeweiligen Browsereinstellungen.

Nun haben Sie die Möglichkeit, in einem vom Arbeitgeber bestimmten Zeitraum  Mahlzeitenbelege einzureichen und den festgelegten Zuschuss zu erhalten. Um Ihren Beleg per Smartphone oder Tablet einzureichen, melden Sie sich zunächst als User an. 

Wählen Sie in der Kachel „Lohn und Gehalt“ den „+ Mahlzeitenbeleg“-Button oder gehen Sie über das Menü "Lohn und Gehalt/Mahlzeitenbelege".

Tragen Sie das aktuelle Datum sowie den Betrag des einzureichenden Belegs ein. Mit Klick auf „Foto machen“, schaltet sich automatisch die Kamerafunktion ein. So können Sie Ihren Papierbeleg direkt abfotografieren und ohne jeglichen Zwischenschritt an die Buchhaltung weiterleiten.

Haben Sie den Beleg bereits in Ihrem Smartphone gespeichert, wählen Sie den „Pfeil“ neben dem Button „Foto machen“ und laden diesen per “Upload” hoch. Schließen Sie den Vorgang mit Klick auf den Button “Einreichen” ab.

                                

 

3. Mahlzeitenzuschuss erhalten                                                                     

Haben Sie den Mahlzeitenbeleg erfolgreich eingereicht, können Sie unter “Lohn und Gehalt/Mahlzeitenbelege” überprüfen, ob dieser von Ihrem Administrator schon bestätigt wurde oder die Prüfung noch aussteht.

Wurden alle Voraussetzungen für die Bewertung der Mahlzeitenzuschüsse erfüllt, wird Ihnen der Erstattungsbetrag bei der nächsten Lohnauszahlung ausbezahlt. In der Beschreibung des eingereichten Belegs finden Sie außerdem die von HR WORKS automatisch berechneten Werte des steuerfreien sowie des pauschal zu versteuernden Anteils des Erstattungsbetrags.