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Datenschutz - Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Artikel beschreibt, in welchem Admin-Menü Sie den Auftragsverarbeitungsvertrag finden und wie dieser bestätigt wird.

Inhaltsverzeichnis

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  2. Bestätigung
  3. Weitere datenschutzrelevante Rückfragen

 

 

1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Mit Annahme des HR WORKS Angebots akzeptieren Sie die dazugehörige, aktuelle Version des Auftragsverarbeitungsvertrags. Sobald es Anpassungen seitens HR WORKS im AVV gibt, werden diese innerhalb einer neuen Version veröffentlicht.
Im Admin-Menü "Grundlagen/HR WORKS-Kundencenter" kann mit der Rolle Kundencenter der aktuelle AVV sowie vorherige Versionen eingesehen, bestätigt und exportiert werden. 

AVV

Zur Bestätigung der aktuellen Version gehen Sie auf den Button "Zum Vertrag".

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Hinweis: Sollte der AVV nicht zur Vorschau in Ihrem genutzten Webbrowser stehen, überprüfen Sie die Einstellungen (i.d.R. Einstellungen, oben rechts) der PDF- bzw. Reader-Vorschau.

Der AVV stellt die rechtliche Grundlage zur Verarbeitung Ihrer Unternehmensdaten dar. Bitte lassen Sie diesen von einer berechtigten Person digital in HR WORKS bestätigen.

Im AVV sind im Anhang 1 ebenfalls die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) inkludiert, welche den DSGVO-Belangen entsprechen. Zudem findet man in Anhang 2 eine Auflistung der Auftragsverhältnisse.

Sofern eine Aktualisierung (bspw. aufgrund gesetzlicher Notwendigkeit) des AVV vom HR WORKS Datenschutz-Team erfolgt, erhält der Master-Administrator eine schriftliche Benachrichtigung darüber.

 

 

2. Bestätigung

Die Bestätigung des AVV ist für die HR WORKS GmbH in digitaler Form ausreichend und erfolgt im oben genannten Admin-Menü durch die Eintragung des Unterzeichners und optional des Geschäftsführers und der Handelsregister/Nr., sowie durch Setzen der Checkbox "Ich, ..., bin berechtigt den AVV...rechtsverbindlich zu bestätigen".

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Sobald die relevanten Daten eingetragen und die Checkbox gesetzt wurde, ist es möglich den Button "Annehmen" auszuwählen.

Die zuvor eingetragenen Daten werden dann ebenfalls automatisch in das Dokument übertragen, sodass Sie es nur noch Ihrer Ablage zuordnen müssen.

 

 

3. Weitere datenschutzrelevante Rückfragen

Sollten Sie weitere datenschutzrelevante Rückfragen zu unserem AVV bzw. unserer TOMs haben, bitten wir Sie eine Email an Datenschutz@hrworks.de zu verfassen. Unser Datenschutz-Team versucht Ihre Rückfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!