Anpassung der Mehrwertsteuer in Bewirtungs- und Hotelbelegen

In folgendem Artikel erfahren Sie, wie HRworks Ihnen die Umstellung auf die Erweiterung der Mehrwertsteuersätze erleichtert und welche Schritte vorzunehmen sind. 

Erweiterung der Bewirtungs- und Hotelbelege

Zur Unterstützung der Gastronomie gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31.Dezember 2023 zudem der ermäßigte statt der volle Mehrwertsteuersatz. Diese gesetzliche Regelung macht die Erstellung weiterer Belegarten notwendig.

Hierbei unterstützt Sie HRworks ebenso mit Hilfe eines Assistenten. Die neuen Bewirtungsbelege enthalten ein drittes Betragsfeld, um die Mehrwertsteuersätze für Speisen und Getränke getrennt erfassen zu können. Bei den zusätzlichen Hotelbelegen gibt es ebenfalls ein drittes Betragsfeld, um die in Business Paketen enthaltenen Positionen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen korrekt erfassen zu können. 

Anpassung im System 

Im Admin-Menü unter "Reisemanagement/Grundlagen/Belegarten" können Sie jederzeit die Belegart "Hotel mit Nebenleistung" und "Bewirtung Getränke separat" mit dem Button "Neu" anlegen. Dadurch können Sie die beschriebenen Aufteilungen an Mehrwertsteuern innerhalb Ihrer Reisekostenabrechnungen abbilden.  

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Überprüfung der Zuordnung

Nach Anlage der neuen Belegart überprüfen Sie dessen Zuordnung in den einzelnen Organisationseinheiten (Admin-Menü/Grundlagen/Organisationseinheiten/Reiter "Reisekosten"/Reiter "Belegarten"). Wenn die Belegarten in der unteren Liste "Verfügbare Belegart" erscheinen, sind diese noch nicht zugeordnet und stehen nicht zur Auswahl. Mit Klick auf "Hinzufügen" steht die jeweilige Belegart der Organisationseinheit zur Verfügung. 

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