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Anpassung der Mehrwertsteuer in Bewirtungs- und Hotelbelegen

In folgendem Artikel erfahren Sie, wie Sie in HR WORKS die Umstellung der Mehrwertsteuersätze für Speisen vornehmen können. 

Anpassung der Bewirtungs- und Hotelbelege

Seit dem 01.01.2026 gilt für alle Speisen - egal, ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder geliefert - der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Diese gesetzliche Regelung können Sie innerhalb der Belegarten "Bewirtung Getränke separat" und "Hotel mit Nebenleistungen" hinterlegen. 

Um die Einstellungen in den Belegarten standardmäßig korrekt zu hinterlegen, gehen Sie wie folgt vor:

Anpassung im System 

Im Admin-Menü unter "Reisemanagement/Grundlagen/Belegarten" können Sie jederzeit die Belegart "Hotel mit Nebenleistung" und "Bewirtung Getränke separat" mit dem Button "Neu" anlegen. Dadurch können Sie die beschriebenen Aufteilungen an Mehrwertsteuern innerhalb Ihrer Reisekostenabrechnungen abbilden.  

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Sofern Sie die Belegarten bereits angelegt haben, können Sie diese bearbeiten und den Default Wert des Mehrwertsteuersatzes für Speisen auf den ermäßigte Mehrwertsteuersatz abändern.

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Reaktivieren der Belegart

Sollten Sie die beiden Belegarten in der Vergangenheit genutzt, im Zuge der gesetzlichen Anpassung des Mehrwertsteuersatzes zwischen dem 1. Juli 2020 bis zum 31.Dezember 2023 jedoch gelöscht haben, werden diese bei den deaktivierten Belegarten angezeigt, da die Belegarten in Reisen existiert. Durch setzen des Hakens "Deaktivierte Belegarten anzeigen" werden Ihnen die Belegart erneut angezeigt und Sie können diese reaktivieren.

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Überprüfung der Zuordnung

Sofern Sie die Belegart neu angelegt haben, überprüfen Sie dessen Zuordnung in den einzelnen Organisationseinheiten (Admin-Menü/Grundlagen/Organisationseinheiten/Reiter "Reisekosten"/Reiter "Belegarten"). Wenn die Belegarten in der unteren Liste "Verfügbare Belegart" erscheinen, sind diese noch nicht zugeordnet und stehen nicht zur Auswahl.

Mit Klick auf "Hinzufügen" steht die jeweilige Belegart der Organisationseinheit zur Verfügung. 

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